8 - Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene [ID:40284]
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So, meine Damen, mein Herr, bzw. meine Damen und Herren, gegebenenfalls zu Hause, ich hoffe mal,

dass der ein oder andere zu Hause hier vielleicht auch da beim Stream dabei ist. Anlass würde es

auch bei dieser Klausur geben, sich das noch mal anzugucken, jedenfalls für den einen oder anderen.

Ich begrüße Sie herzlich hier zur Übung und damit zur Besprechung unserer dritten Klausur.

Wie immer starten wir mit der Statistik, das ist sozusagen der relevante Ausschnitt,

den Sie hier sehen, von Noten, die es gegeben hat zwischen 0 und immerhin 13 Punkten. Also das heißt,

wenn wir dann noch vielleicht so die 7, 8, 9 dazunehmen, es war schon machbar, die Klausur

irgendwie anständig bis gut zu schreiben. Wir haben auch hier jetzt im Vergleich zu den ersten beiden

Klausuren eine geringere Durchfallquote, richtig schön ist das Ergebnis natürlich trotzdem dann

letzten Endes nicht, gerade wenn wir auch auf den Schnitt dann letzten Endes gucken. Auch hier ist es

natürlich so, dadurch dass jetzt 60 Prozent bestanden haben, haben wir hinsichtlich der Quote

derer, die bisher in der Übung alle Klausuren versucht haben und nicht bestanden haben oder

alle versucht haben sozusagen die Bestehensquote nach oben gegangen. Trotzdem ist der ein oder

andere Name auch dabei, bei dem das leider bei der Klausur auch nicht geklappt hat, wo man bei

allen Unwägbarkeiten und bei allen Schwierigkeiten sicherlich auch so der Open Book Klausuren zu

Haus sich dann die Frage stellen muss, ob man vielleicht dann doch im Strafrecht irgendwie

noch Lücken hat. Aber es gibt noch eine Chance, wir schreiben am nächsten Donnerstag noch eine

Klausur und auch die werden wir wieder, auch wenn das natürlich jetzt, wenn ich jetzt hier reingucke,

können wir sagen, können wir auch hier schreiben, das wäre kein Problem, aber es sind da doch

irgendwie noch eine ganze Reihe von Leuten, die eben die Klausur noch brauchen, die dann kommen

müssten und dann werden wir auch die als Open Book Klausur schreiben. Ich werde ja auch am Wochenende

spätestens wieder aus Stutton die Teilnehmer in die bereits angelegte Klausur sozusagen importieren,

sodass sie also sagen wir am Sonntag oder Montag oder Dienstag gucken können, ob sie dann auf der

Prüfungsplattform auf die vierte Klausur Zugriff nehmen können und wenn sie das nicht können,

sich dann bitte bei mir melden. Wir werden auch über das Thema, was könnte man vielleicht noch

machen und sich ein bisschen vorbereiten sozusagen, schwerpunktmäßig, das sicherlich auch am Ende

dann noch sprechen. Bei den neu dazugekommenen Kollegen die Frage noch, brauchen sie einen

Sachverhalt, die hätten wir den Sachverhalt in Papierform noch oder sie kommen zu Recht, okay,

super. Ja gut, dann würde ich denken, angesichts dessen, dass wir wirklich eine überschaubare Zahl sind,

können wir uns vielleicht auch das mit dem hier einer von Ihnen muss vorlesen und so weiter

schenken und können versuchen, das irgendwie halbwegs zügig hier zu behandeln. Trotzdem möchte

ich eigentlich mit Ihnen schon den Sachverhalt durchgehen, so wie wir das sonst immer gemacht

haben, auch so mit Blick auf den Übungseffekt im Grunde genommen, nicht nur für die letzte Klausur,

sondern auch für das, was sonst so auf sie noch zukommt. Also Strafrecht ist ja dann, wenn sie

die Übung hier bestanden haben, im Wesentlichen nur noch das Examen, aber vielleicht auch in anderen

Klausuren, dass man einfach so dieses Lesen und Erfassen des Sachverhalts ein bisschen übt,

dass man so bei dieser ersten Lektüre immer so dieses Assoziative zu schauen, da steht das und

das, warum steht das da, ist das nur Story, ist das nur da, um das Ganze etwas auszugleiten oder ist

da vielleicht irgendein Begriff drinnen, der auf ein bestimmtes Problem hinweisen soll, möglicherweise

sogar so plakativ, dass man so im Sinn eines, in Anführungszeichen, Echo-Prinzips sagt, dieses Wort

sollte auch in der Klausur dann vielleicht wieder vorkommen, weil das offensichtlich ein ganz

wichtiges ist. Gut, Bearbeiter vermerkt, wie hat sich A nach dem STGB strafbar gemacht, das heißt,

es geht hier nur um die Strafbarkeit einer Person, die wir jedenfalls prüfen müssen, wenn da noch

andere Personen sind, dann sind das entweder seine Opfer oder es sind dann vielleicht Personen, die

allenfalls incident eine Rolle spielen, aber zu prüfen ist nur die Strafbarkeit des A. Auf die

Paragrafen 223 bis 229, also offensichtlich tut hier jemand jemand anderem weh, ist nicht einzugehen,

das habe ich letzten Endes aus Zeitgründen rausgenommen. Wir haben ja hier, Sie haben die

Klausur sich im Zweifelsfall schon angeschaut, deswegen verrate ich da nicht so viel, ja irgendwie

Raub und raubähnliche Delikte auch, die eine Rolle spielen, zumindest teilweise und das ist

natürlich etwas, wo wir in einer großen Klausur mit genügend Zeit, also im Examen oder so, immer

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:05:07 Min

Aufnahmedatum

2022-01-20

Hochgeladen am

2022-01-21 12:19:06

Sprache

de-DE

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